Anwendung der Auslegungsregel des §2350 BGB
Die Auslegungsregel des §2350 BGB darf nur dann zur Anwendung kommen, wenn nach dem tatsächlichen Willen der Parteien keine Feststellung getroffen werden kann. BGH, Urteil vom 17. 10. 2007 – IV ZR...
View ArticleSittenwidrigkeit einer Erbunfähigkeitsklausel
Eine Erbunfähigkeitsklausel kann dann nicht sittenwidrig sein, wenn andere sachliche Gründe als grundrechtlich geschützte Güter(hier Art 6 GG, die Eheschließung) Anlass für die Klausel in der...
View ArticleAnfechtung Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht
Nach dem Erbfall kann ein Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht nicht mehr angefochten werden. Möglicherweise besteht aber ein Bereicherungsanspruch gegen die Erben auf Grund einer erfolgten...
View ArticleAnrechnung auf den Erbteil
Erfolgt eine Zuwendung mit der Bestimmung, dass diese auf den Erbteil anzurechnen ist, kann nicht ohne weiteres gefolgert werden, dass dies auch eine Anrechnung auf den Pflichtteil darstellen soll....
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