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Channel: Erbverzicht – Erbrecht
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Anwendung der Auslegungsregel des §2350 BGB

Die Auslegungsregel des §2350 BGB darf nur dann zur Anwendung kommen, wenn nach dem tatsächlichen Willen der Parteien keine Feststellung getroffen werden kann. BGH, Urteil vom 17. 10. 2007 – IV ZR...

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Sittenwidrigkeit einer Erbunfähigkeitsklausel

Eine Erbunfähigkeitsklausel kann dann nicht sittenwidrig sein, wenn andere sachliche Gründe als grundrechtlich geschützte Güter(hier Art 6 GG, die Eheschließung) Anlass für die Klausel in der...

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Anfechtung Erbverzicht und Pflichtteilsverzicht

Nach dem Erbfall kann ein Erbverzicht oder Pflichtteilsverzicht nicht mehr angefochten werden. Möglicherweise besteht aber ein Bereicherungsanspruch gegen die Erben auf Grund einer erfolgten...

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Anrechnung auf den Erbteil

Erfolgt eine Zuwendung mit der Bestimmung, dass diese auf den Erbteil anzurechnen ist, kann nicht ohne weiteres gefolgert werden, dass dies auch eine Anrechnung auf den Pflichtteil darstellen soll....

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